6 U 4/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-05, 6 U 4/13
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 4/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-05
Aktenzeichen: 6 U 4/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0705.6U4.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. 12. 2012 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 138/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungstenors des landgerichtlichen Urteils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 EUR, ansonsten in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 50.000 EUR (Unterlassungstenor) beziehungsweise 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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