24 U 179/11•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-30, 24 U 179/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 24 U 179/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-30
Aktenzeichen: 24 U 179/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0730.24U179.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27. September 2011 - 27 O 319/08 – teilweise dahin abgeändert, dass die Beklagten zu 1. und 2. verurteilt werden, an die Klägerin 891,39 € nebst Zinsen seit dem 4.11.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage gegen die Beklagten zu 1. und 2. unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung der Klägerin abgewiesen.
Die Gerichtskosten in beiden Instanzen tragen die Klägerin zu 95% und die Beklagte zu 3. zu 5%. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. und 2. sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten. Über die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3.-5. ist bereits mit dem Teilurteil des Senats vom 10.7.2012 abschließend entschieden.
Das angefochtene Urteil und das vorliegende Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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