15 U 9/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-01, 15 U 9/12
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 9/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-01
Aktenzeichen: 15 U 9/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0801.15U9.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.12.2011 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 29 O 242/10 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Klageabweisung im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 3.022,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2011 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz werden der Klägerin mit
70 %, der Beklagten mit 30 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin mit 58 %, die Beklagte mit 42 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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