13 U 188/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-09-04, 13 U 188/12
Full text
Oberlandesgericht Köln — 13 U 188/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-04
Aktenzeichen: 13 U 188/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0904.13U188.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15. Mai 2012 – 3 O 102/11 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt – wie folgt – neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.166.936,87 US-$ nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Januar 2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt jedoch nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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