13 U 134/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-10-23, 13 U 134/12
Full text
Oberlandesgericht Köln — 13 U 134/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-23
Aktenzeichen: 13 U 134/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1023.13U134.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.05.2012 (3 O 116/11) werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % es zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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