Oberlandesgericht Köln, 2013-10-23, 13 U 134/12

13 U 134/12Supreme CourtOct 23, 2013

Full text

Oberlandesgericht Köln — 13 U 134/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-23

Aktenzeichen: 13 U 134/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1023.13U134.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.05.2012 (3 O 116/11) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % es zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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