13 U 10/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-12-18, 13 U 10/13
Full text
Oberlandesgericht Köln — 13 U 10/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-18
Aktenzeichen: 13 U 10/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1218.13U10.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.12.2012 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Streithelfer trägt der Kläger. Die Kosten der Streithelfer tragen diese selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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