Oberlandesgericht Köln, 2014-01-21, 1 RVs 263/13

1 RVs 263/13Supreme CourtJan 21, 2014

Full text

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 263/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-21

Aktenzeichen: 1 RVs 263/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0121.1RVS263.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

  • I. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Davon ausgenommen sind die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen - Inhalt und Versendung der Schreiben an die Zeugen Dr. Q und X durch die Angeklagte -, die aufrechterhalten bleiben. Insoweit wird die weitergehende Revision verworfen.

  • II. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

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