Oberlandesgericht Köln, 2014-01-22, 5 U 86/13

5 U 86/13Supreme CourtJan 22, 2014

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 86/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-22

Aktenzeichen: 5 U 86/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0122.5U86.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 4. Juni 2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 125/10 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 500 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.4.2010 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 183,92 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.4.2010 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von der Forderung der Rechtsanwältin G aus M in Höhe eines Betrags von 124,36 € durch Zahlung an diese freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 95 % dem Kläger und zu 5 % den Beklagten auferlegt. Dies gilt nicht für die Kosten des Streithelfers der Beklagten, die der Kläger zu 95 % und der Streithelfer der Beklagten zu 5 % tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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