7 U 162/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-03-27, 7 U 162/13
Full text
Oberlandesgericht Köln — 7 U 162/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-27
Aktenzeichen: 7 U 162/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0327.7U162.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30.07.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 386/10 – abgeändert und die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.