7 U 196/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-07-31, 7 U 196/13
Full text
Oberlandesgericht Köln — 7 U 196/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-31
Aktenzeichen: 7 U 196/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0731.7U196.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichtes Köln vom 26.09.2013 – 20 O 499/12 – abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.489,36 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites erster Instanz werden der Klägerin zu 97% und der Beklagten zu 3% auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Gegenpartei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Gegenpartei Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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