20 U 151/11•Oberlandesgericht Köln, 2014-09-29, 20 U 151/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 151/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-29
Aktenzeichen: 20 U 151/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0929.20U151.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass die Parteien den gerichtlichen Vergleichsvorschlag aus der Sitzung vom 12. September 2014 angenommen haben, so dass folgender
Vergleich
zustande gekommen ist:
-
- Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der streitgegenständlichen Krankenversicherung der verstorbenen Ehefrau des Klägers zahlt die Beklagte an den Kläger 68.500,00 € einschließlich Zinsen, und zwar unter Verzicht auf Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen.
-
- Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
II.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren und für den Vergleich wird auf bis 170.000,- € festgesetzt.
III.
Der auf den 17. Oktober 2014 anberaumte Verkündungstermin wird aufgehoben.
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