24 U 76/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-10-30, 24 U 76/14
Full text
Oberlandesgericht Köln — 24 U 76/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-30
Aktenzeichen: 24 U 76/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1030.24U76.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 25. März 2014 (Az. 12 O 560/11) abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Berufung der Kläger gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Kläger je zur Hälfte.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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