1 RVs 3/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-02-03, 1 RVs 3/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 3/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-03
Aktenzeichen: 1 RVs 3/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0203.1RVS3.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
-
I. Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wird dem Angeklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung gewährt.
-
II. Die Revision des Angeklagten ist damit gegenstandslos.
-
III. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Angeklagte wegen eines Diebstahls am 19. April 2013 gemäß Anklage vom 8. Juli 2013 (972 Js 5420/13 StA Köln) verurteilt worden ist.
-
IV. Der Angeklagte hat die Kosten der Wiedereinsetzung zu tragen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und der Teileinstellung einschließlich der dem Angeklagten jeweils entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.