20 U 192/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-02-10, 20 U 192/14
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 192/14 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-10
Aktenzeichen: 20 U 192/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0210.20U192.14.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Oktober 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn ‑ 9 O 127/14 - wird zurückgewiesen, soweit es den Antrag auf Zahlung von 59.903,49 € nebst Zinsen und vorgerichtlicher Anwaltskosten (Anträge zu 1. und 2.) betrifft.
Hinsichtlich der hilfsweise erhobenen Stufenklage wird die Berufung insgesamt zurückgewiesen, soweit der Kläger Ansprüche auf einen Rückkaufswert ohne Verrechnung von Abschlusskosten sowie auf einen Mindestrückkaufswert verfolgt. Sie wird ferner insgesamt zurückgewiesen, soweit der Kläger Ansprüche auf Rückerstattung zu Unrecht erhobener Stornoabzüge in Bezug auf die Verträge mit den Versicherungsnummern 2-YY 9xx40xx und 4-YY 9xx40xx verfolgt.
Zurückgewiesen wird die Berufung schließlich, soweit der Kläger mit der Klage Auskunft über den Rückkaufswert ohne Abzug von Stornokosten und Vorlage entsprechender Unterlagen (Hilfsanträge zu a. und b.) in Bezug auf die Verträge mit den Versicherungsnummern 5-YY 9xx40xx und 6-YY 9xx40xx verlangt.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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