20 U 183/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-02-27, 20 U 183/14
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 183/14 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-27
Aktenzeichen: 20 U 183/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0227.20U183.14.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Oktober 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn ‑ 9 O 190/14 - wird zurückgewiesen, soweit es den Antrag auf Zahlung von 6.487,09 € nebst Zinsen und vorgerichtlicher Anwaltskosten betrifft.
Hinsichtlich der hilfsweise erhobenen Stufenklage wird die Berufung insgesamt zurückgewiesen, soweit die Klägerin Ansprüche auf einen Mindestrückkaufswert bzw. auf den Rückkaufswert im Sinne der versprochenen Leistung ohne Verrechnung von Abschlusskosten verfolgt.
Zurückgewiesen wird die Berufung weiter, soweit die Klägerin mit der hilfsweise erhobenen Stufenklage Auskunft darüber begehrt, mit welchem Stornoabzug die Beklagte die Auszahlungsbeträge für den abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag belastet hat, sowie die Vorlage entsprechender Unterlagen verlangt (Hilfsanträge zu a. und b.)
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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