17 W 37/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-04-01, 17 W 37/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 17 W 37/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-01
Aktenzeichen: 17 W 37/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0401.17W37.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägerin und des Drittwiderbeklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 08. Dezember 2014 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Vergleichs vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. März 2014 sind vom Kläger und dem Drittwiderbeklagten 4.037,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 18. März 2014 an die Beklagte zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin und der Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.
Die Gerichtsgebühr wird auf 1/2 reduziert.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 553,91 €.
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