18 U 60/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-05-21, 18 U 60/14
Full text
Oberlandesgericht Köln — 18 U 60/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-21
Aktenzeichen: 18 U 60/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0521.18U60.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.02.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 86 O 75/13 – teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2013 zu zahlen.
Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 84 %, die Beklagte zu 16 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Seiten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite zuvor in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird insoweit zugelassen, als die Berufung zurückgewiesen worden ist.
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