6 U 157/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-05-22, 6 U 157/14
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 157/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-22
Aktenzeichen: 6 U 157/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0522.6U157.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. 9. 2014 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 519/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts unter Berücksichtigung der vorstehenden Abänderung sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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