Oberlandesgericht Köln, 2015-06-08, 5 U 128/14

5 U 128/14Supreme CourtJun 8, 2015

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 128/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-08

Aktenzeichen: 5 U 128/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0608.5U128.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Juni 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 374/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagten zu 55 % als Gesamtschuldner.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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