Oberlandesgericht Köln, 2015-06-17, 2 Ws 366/15

2 Ws 366/15Supreme CourtJun 17, 2015

Regest

Die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, mit der die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zur Vorbereitung der anstehenden Überprüfung der weiteren Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 67e StGB abgelehnt wird, ist in entsprechender Anwendung von § 305 Satz 1 StPO nicht isoliert anfechtbar.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 366/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-17

Aktenzeichen: 2 Ws 366/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0617.2WS366.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, mit der die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zur Vorbereitung der anstehenden Überprüfung der weiteren Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 67e StGB abgelehnt wird, ist in entsprechender Anwendung von § 305 Satz 1 StPO nicht isoliert anfechtbar.

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

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