2 Ws 394/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-07-07, 2 Ws 394/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-07-07, 2 Ws 394/15
2 Ws 394/15Supreme CourtJul 7, 2015
Regest
Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes unter Beteiligung eines anwaltlichen Kurierdienstes (nach der Neufassung der Ziffer 9003 KV-GKG mit Inkrafttreten des 2. KostRModG)
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 394/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-07
Aktenzeichen: 2 Ws 394/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0707.2WS394.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes unter Beteiligung eines anwaltlichen Kurierdienstes (nach der Neufassung der Ziffer 9003 KV-GKG mit Inkrafttreten des 2. KostRModG)
Tenor
Die weitere Beschwerde des Verteidigers gegen den Beschluss der 15. großen Strafkammer des Landgerichts K. vom 15.06.2015 (Az. 115 Qs 16/15) wird als unbegründet verworfen.
Die Erinnerung des Verteidigers gegen die Kostenrechnung vom 19.09.2014 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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