11 U 170/13•Oberlandesgericht Köln, 2015-07-08, 11 U 170/13
Full text
Oberlandesgericht Köln — 11 U 170/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-08
Aktenzeichen: 11 U 170/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0708.11U170.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und auf die Anschlussberufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - das am 18.10.2013 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – Az. 87 O 32/10 – teilweise wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 98.901,62 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 33 % und die Beklagte 67 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 35 % und die Beklagte 65 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die jeweiligen Schuldner können die Vollstreckung des jeweiligen Gläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit durch den jeweiligen Gläubiger von 120 % des zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.