18 U 167/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-08-13, 18 U 167/14
Full text
Oberlandesgericht Köln — 18 U 167/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-13
Aktenzeichen: 18 U 167/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0813.18U167.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.08.2014 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 21 O 489/13 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2013 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Die im ersten Rechtszug entstandenen Kosten tragen die Klägerin zu 65% und die Beklagte zu 36%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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