16 U 177/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-09-01, 16 U 177/14
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 U 177/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-01
Aktenzeichen: 16 U 177/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0901.16U177.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Schlussurteil des Landgerichts Köln (32 O 424/12) vom 29.10.2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte; die Kosten der Streithelferin trägt diese selbst.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Kläger durch Sicherheitsleistung
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hinsichtlich der Herausgabe der Wertpapiere in Höhe von 3.000 EUR
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im Übrigen in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages
abzuwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 290.000 EUR festgesetzt.
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