27 U 1/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-12-23, 27 U 1/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 U 1/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-23
Aktenzeichen: 27 U 1/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1223.27U1.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.02.2014 verkündete Teilgrund- und Teilurteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a) Die Klageanträge zu 1) und 4) sind dem Grunde nach zu 100% gerechtfertigt.
b) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.02.2013 zu zahlen.
c) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihm aus dem Fahrradunfall vom 31.07.2010 in der Hstraße im schweizerischen L mit dem bei der Beklagten erworbenen Elektrofahrrad der Marke C, Modell F gem. Rechnung vom 08.06.2010 noch entstehen werden, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.
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Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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Die Kosten dieses Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
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Das Urteil ist hinsichtlich des Ausspruchs zu Ziff. 1 b) vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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