6 U 17/13•Oberlandesgericht Köln, 2016-01-08, 6 U 17/13
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 17/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-08
Aktenzeichen: 6 U 17/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0108.6U17.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. 1. 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 14 O 409/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
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Auskunft zu erteilen über den Zeitraum, in dem das nachfolgend wiedergegebene Werk des Klägers ohne Titel 2002/08, Mischtechnik auf Leinwand; Archiv Nr. B_04/099; Maße 220 cm x 190 cm auf der Website der Beklagten www.X.de öffentlich zugänglich gemacht wurde:
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Auskunft zu erteilen, an welcher sonstigen Stelle im Internet einschließlich sozialer Netzwerke und/oder offline, etwa in Katalogen, das unter 1. näher beschriebene Werk zugänglich gemacht wurde, und zwar ganz oder teilweise, selbst oder durch Dritte, jeweils mit dem jeweiligen Veröffentlichungszeitraum.
Im Übrigen wird das Urteil des Landgerichts aufgehoben; die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 EUR abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Entscheidung über die Kosten der Berufung und der Revision wird dem Landgericht übertragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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