Oberlandesgericht Köln, 2016-02-11, 10 UF 77/14

10 UF 77/14Supreme CourtFeb 11, 2016

Full text

Oberlandesgericht Köln — 10 UF 77/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-11

Aktenzeichen: 10 UF 77/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0211.10UF77.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 12.05.2014 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich unter Aufrechterhaltung des Tenors im Übrigen hinsichtlich der Versorgungen der Antragstellerin und des Antragsgegners bei der Q Lebensversicherung AG abgeändert:

Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Q Lebensversicherung AG zur Versicherungsnummer 8xx60xx50xx-1-xx findet nicht statt.

Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der Q Lebensversicherung AG zur Versicherungsnummer: 85xx00xx0x-3-xx findet nicht statt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Wert des Beschwerdeverfahrens: 1.980,00 Euro (2 x 990 Euro, § 50 Abs. 1 FamGKG).

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.