6 U 190/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-06-24, 6 U 190/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 190/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-24
Aktenzeichen: 6 U 190/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0624.6U190.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. Oktober 2015 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 73/15 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.
Die Höhe der Sicherheit beträgt:
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Für die Unterlassungsansprüche gemäß Ziff. I.1 a) und b) des landgerichtlichen Urteils jeweils 10.000 EUR,
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für den Auskunftsanspruch (Ziff. 3 des landgerichtlichen Urteils) 2.500 EUR,
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im Übrigen für die Beklagte 110 % des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages, für die Klägerin 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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