15 U 176/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-07-12, 15 U 176/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 176/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-12
Aktenzeichen: 15 U 176/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0712.15U176.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.9.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 7/14) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 4.11.2015 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe von 215.000,00 Euro sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.514,20 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.8.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger Recherchekosten in Höhe von 1.237,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.1.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten sowie die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 86 % und die Beklagte zu 14 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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