20 U 113/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-09-21, 20 U 113/16
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 113/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-21
Aktenzeichen: 20 U 113/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0921.20U113.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Anerkenntnisurteil
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Mai 2016 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 484/15 - abgeändert.
Die Beklagte wird gemäß ihrem Anerkenntnis verurteilt, an die Klägerin 7.892,40 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Januar 2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter gemäß ihrem Anerkenntnis verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.054,82 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Januar 2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der auf den 23. September 2016 anberaumte Verkündungstermin wird aufgehoben.
Berufungsstreitwert: 7.892,40 €
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