11 U 21/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-10-05, 11 U 21/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 11 U 21/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-05
Aktenzeichen: 11 U 21/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1005.11U21.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 22.1.2015 – 18 O 415/10 – wird zurückgewiesen, soweit die Klage gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen wurde.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) trägt die Klägerin. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Beklagten zu 2) durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages
abzuwenden, falls nicht der Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung
Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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