6 U 73/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-01-27, 6 U 73/16
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 73/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-27
Aktenzeichen: 6 U 73/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0127.6U73.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.03.2016 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 206/15 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Sicherheit beträgt hinsichtlich der Unterlassung 50.000 €, hinsichtlich der Auskunft 5.000 € und im Übrigen 110% des aufgrund der Urteil vollstreckbaren Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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