25 UF 149/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-02-21, 25 UF 149/16
Full text
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 149/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-21
Aktenzeichen: 25 UF 149/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0221.25UF149.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Hinweis: Teilversäumnis- und Schlussbeschluss
I.
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 16.08.2016 (312 F 115/16) im Tenor in Absatz 2 betreffend den Unterhalt der Antragstellerin zu 2) für den Zeitraum ab Januar 2017 sowie zur Kostenentscheidung unter Aufrechterhaltung des Tenors im Übrigen wie folgt abgeändert:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin zu 2) ab dem 01.01.2017 einen im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats fälligen Unterhalt in Höhe von 6.031,00 € monatlich zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin zu 2) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsgegner zu ¾ und die Antragstellerin zu 2) zu ¼.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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