7 U 54/15•Oberlandesgericht Köln, 2017-03-09, 7 U 54/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 7 U 54/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-09
Aktenzeichen: 7 U 54/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0309.7U54.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.04.2015 (Az: 7 O 231/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.340 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in sämtlichen Rechtszügen einschließlich des Revisionsverfahrens - VII ZR 14/16 - tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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