Oberlandesgericht Köln, 2017-03-30, 12 U 112/16

12 U 112/16Supreme CourtMar 30, 2017

Full text

Oberlandesgericht Köln — 12 U 112/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-30

Aktenzeichen: 12 U 112/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0330.12U112.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das am 11.8.2016 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 30 O 258/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Ausführungen in der Berufungsbegründung führen nicht zu einer anderen Beurteilung. Es ist nicht ersichtlich, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht (§ 546 ZPO) oder nach § 529 ZPO zugrundezulegende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ 513 Abs. 1 ZPO).

Der Kläger erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis bis zum 28.4.2017 Stellung zu nehmen. Er mag innerhalb der Frist mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.

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