16 U 138/15•Oberlandesgericht Köln, 2017-07-05, 16 U 138/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 U 138/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-05
Aktenzeichen: 16 U 138/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0705.16U138.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.08.2015 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 18 O 33/10 – teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden dem Kläger zu 80% und der Beklagten zu 20% auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 59% und die Beklagte zu 41%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 157.075,16 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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