6 U 27/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-07-12, 6 U 27/17
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 27/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-12
Aktenzeichen: 6 U 27/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0712.6U27.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.01.2017 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 11 O 33/16 – wird zurückgewiesen.
Der Kosten der Berufung werden dem Beklagte auferlegt.
Dieser Beschluss und das genannte Urteil des Landgerichts Bonn sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 30.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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