6 U 178/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-07-21, 6 U 178/16
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 178/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-21
Aktenzeichen: 6 U 178/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0721.6U178.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. Oktober 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 33 O 61/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt für die Unterlassungsverpflichtung 100.000 €, für diie Auskunftsverpflichtung 20.000 € und im Übrigen für die Beklagte 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für die Klägerin 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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