12 U 203/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-09-01, 12 U 203/16
Full text
Oberlandesgericht Köln — 12 U 203/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-01
Aktenzeichen: 12 U 203/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0901.12U203.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
1.
Die Berufung der Kläger gegen das am 16.11.2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 3 O 196/16– wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann eine gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des ihm gegenüber vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis 60.000,00 € festgesetzt.
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