6 U 186/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-09-01, 6 U 186/16
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 186/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-01
Aktenzeichen: 6 U 186/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0901.6U186.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger zu 1) bis 4) und 6) bis 13) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1) zu 14,34 %, der Kläger zu 2) zu 1,43 %, der Kläger zu 3) zu 1,07 %, der Kläger zu 4) zu 20,69 %, der Kläger zu 6) zu 0,29 %, der Kläger zu 7) zu 1,60 %, der Kläger zu 8) zu 28,51 %, der Kläger zu 9) zu 2,87 %, die Klägerin zu 10) zu 0,31 %, der Kläger zu 11) zu 1,43 %, der Kläger zu 12) zu 26,93 % und der Kläger zu 13) zu 0,53 %. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger zu 1) bis 4) und 6) bis 13) selbst.
Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger düfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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