Oberlandesgericht Köln, 2017-09-06, 11 U 104/11

11 U 104/11Supreme CourtSep 6, 2017

Full text

Oberlandesgericht Köln — 11 U 104/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-06

Aktenzeichen: 11 U 104/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0906.11U104.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin wird das am 31.05.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 85 O 16/10 – teilweise abgeändert und die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin weitere 598.016,02 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.12.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Klägerin zu 33% und die Beklagte zu 67%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung jeweils in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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