6 U 83/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-10-13, 6 U 83/17
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 83/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-13
Aktenzeichen: 6 U 83/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1013.6U83.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Aufhebungsklägers wird das am 23.03.2017 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 107/15 –abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die durch das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.06.2015 (14 O 107/15) verkündete einstweilige Verfügung wird bezüglich der Person der dortigen Verfügungsbeklagten zu 1) und hiesigen Aufhebungsklägers aufgehoben; die Kostenentscheidung wird wie folgt abgeändert:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsklägerin tragen der Verfügungsbeklagte zu 2) zu 25 % und die Verfügungsklägerin zu 75 %. Die außergerichtlchen Kosten des Verfügungsbeklagten zu 1) trägt die Verfügungsklägerin. Die außergerichtlichen Kosten des Verfügungsbeklagten zu 2) tragen die Verfügungsklägerin und die Verfügungsbeklagte zu 2) jeweils zu 50 %.
Die Kosten des Aufhebungsverfahrens werden der Aufhebungsbeklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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