14 U 11/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-10-24, 14 U 11/16
Full text
Oberlandesgericht Köln — 14 U 11/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-24
Aktenzeichen: 14 U 11/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1024.14U11.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers vom 11.11.2016 wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.10.2016 (Az. 24 O 147/16) abgeändert und – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung – wie folgt neugefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.05.2015 bis zum 30.11.2016 einen Betrag in Höhe von 13.788,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2016 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger ab dem 01.12.2016 eine monatliche Altersrente in Höhe von 1.437,07 € brutto abzüglich der für die Monate Dezember 2016 bis einschließlich September 2017 jeweils monatlich bereits geleisteten 711,39 € zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger 33 % und der Beklagte 67 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 19 % und der Beklagte 81 %.
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Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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