2 U 17/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-10-25, 2 U 17/17
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 U 17/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-25
Aktenzeichen: 2 U 17/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1025.2U17.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Nach teilweiser Klagerücknahme wird die Berufung des Beklagten gegen das am 9.5.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 32 O 448/15 – zurückgewiesen. Zur Klarstellung wird das Urteil des Landgerichts wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.150,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.11.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 25 % und der Beklagte 75 %. Die durch die Verweisung an das Landgericht Köln etwa entstandenen Mehrkosten hat der Kläger zu tragen (§ 281 Abs. 3 S. 2 ZPO). Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 20% und der Beklagte 80 %. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.