1 W 17/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-11-17, 1 W 17/17
Full text
Oberlandesgericht Köln — 1 W 17/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-17
Aktenzeichen: 1 W 17/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1117.1W17.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 5. April 2017 – 10 O 384/16 - aufgehoben und im Hauptsachetenor unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wie folgt neu gefasst:
Gegen den Schuldner wird unter Zurückweisung des Ordnungsgeldantrages im Übrigen wegen Zuwiderhandlung gegen das im Beschluss des Landgerichts Bonn vom 11. Oktober 2016 – 10 O 384/16 – ausgesprochene Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von 600 € ausgesprochen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Schuldner zu 1/5 und die Gläubigerin zu 4/5. Die Kosten zweiter Instanz tragen der Schuldner zu 2/9 und die Gläubigerin zu 7/9.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird mit 2.700 € festgesetzt.
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