6 U 88/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-12-20, 6 U 88/17
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 88/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-20
Aktenzeichen: 6 U 88/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1220.6U88.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Juni 2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 81 O 1103/16 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt bezüglich des Unterlassungsanspruchs 10.000 €, für den Auskunfts- und Rückrufanspruch je 1.000 € und im übrigen für die Beklagten 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für den Kläger 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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