10 UF 8/15•Oberlandesgericht Köln, 2017-12-28, 10 UF 8/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 8/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-28
Aktenzeichen: 10 UF 8/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1228.10UF8.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung wird auf die Berufung des Antragsgegners im Übrigen das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht - Aachen vom 16.12.2014 - 220 F 454/01 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin 65.880,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.12.2009 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
Die Berufung der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin zu 2/3 und der Antragsgegner zu 1/3; die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Antragstellerin zu ¾ und der Antragsgegner zu ¼.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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