13 U 106/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-03-28, 13 U 106/17
Full text
Oberlandesgericht Köln — 13 U 106/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-28
Aktenzeichen: 13 U 106/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0328.13U106.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.02.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 15 O 471/15 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
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Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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