9 U 60/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-06-19, 9 U 60/17
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 60/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-19
Aktenzeichen: 9 U 60/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0619.9U60.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.05.2017 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 343/16 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin aus der F (F) und der Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (TBU) mit der Versicherungsscheinnummer 60xx00xx28x-x-48-xx50-xx wegen der aus den Schadensereignissen vom 18.11.2015 und 05.12.2015 (Schaden-Nummern der Beklagten: 28xx60xx01x6 und 28xx60xx01x9) entstandenen Schäden bedingungsgemäßen Versicherungsschutz zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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