6 U 10/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-06-29, 6 U 10/18
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 10/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-29
Aktenzeichen: 6 U 10/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0629.6U10.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 19.12.2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 314/17 – aufgehoben, soweit das Urteil die einstweilige Verfügung auch hinsichtlich der Äußerung Buchst. c („Begründet wird die Beendigung unserer seit mehr als 20 Jahren bestehenden Geschäftsbeziehung damit, dass unser Unternehmen angeblich das A-eigene Compliance-Programm verletzt habe, in dem wir gegen Rechtsnormen und ethische Vorschriften verstoßen hätten.“) bestätigt hat.
Insoweit wird das Urteil des Landgerichts Köln abgeändert, die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 29.09.2017 teilweise aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass teilweise zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner zu 4/5 und die Antragstellerin zu 1/5.
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